HÄUFIGE FRAGEN
SIE WOLLEN SICH EINEN ERSTEN ÜBERBLICK ÜBER ANWALTSHONORAR, FRAGEN ZUM ARBEITSRECHT, BETRIEBSRAT etc. VERSCHAFFEN?
Was ist eine anwaltliche Erstberatung und welche Kosten entstehen dabei?
Eine anwaltliche Erstberatung ist im Regelfall die erste Besprechung zwischen einem Anwalt und einem potenziellen Mandanten, bei dem der Anwalt den Fall bewertet, rechtliche Ratschläge gibt und mögliche Handlungsoptionen bespricht. Die erste Beratung dient dazu, dem Mandanten eine Orientierung zu geben, ob und wie die Angelegenheit vor Gericht oder anderweitig rechtlich bearbeitet werden kann.
Die anwaltliche Erstberatung ist kostenpflichtig und berechnet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); für Verbraucher ist diese Pauschalgebühr begrenzt.
Wie berechnet sich das Anwaltshonorar?
Die Berechnung des Anwaltshonorars geschieht – je nach den Vereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant – unterschiedlich. So kann die Berechnung auf Basis der gesetzlichen Gebührenordnung, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Basis eines Stundenhonorars bzw. eines Pauschalhonorars erfolgen.
Sprechen Sie mich gerne an, wir ermitteln die für Sie kostengünstige Lösung durch Erstellung eines Prozesskostenrisikos. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? – In diesem Fall übernehme ich die Korrespondenz für Sie.
Was ist nach Erhalt einer Kündigung durch den Arbeitgeber zu beachten?
Nach Erhalt einer Kündigung durch den Arbeitgeber kann in bestimmten Fällen eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Die Kündigungsschutzklage ist ein rechtliches Instrument, das Beschäftigten zur Verfügung steht, um sich gegen ungerechtfertigte Kündigungen ihres Arbeitsverhältnisses gerichtlich zu verteidigen. Beschäftigte sollen vor willkürlichen oder ungerechtfertigten Kündigungen durch ihre Arbeitgeber geschützt werden. Eine solche Kündigungsschutzklage muss allerdings sehr zeitig nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden; es gilt eine sogenannte 3-Wochen-Frist.
Sind Sie von einer Kündigung betroffen? Sprechen Sie mich gerne umgehend nach Erhalt der Kündigung an.
Gibt es einen Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer Kündigung?
Einen ganz allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer Kündigung gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht. Nur in bestimmten Situationen ist vorgesehen, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung haben könnten; z.B., wenn in einem Sozialplan Abfindungen für Mitarbeiter vorgesehen sind, die von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen sind.
Ansonsten gibt es im Rahmen von Kündigungsschutzklagen die Möglichkeit, vor Gericht einen Vergleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vereinbaren, der eine Abfindungszahlung vorsieht. Gleiches gilt bei außergerichtlichen Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag, in dem die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wird.
Zu beachten ist, dass die Höhe einer möglichen Abfindung von verschiedenen Faktoren abhängt. Daher ist es ratsam, sich rechtlich und individuelle beraten zu lassen.
Kann mein Arbeitgeber mir kündigen, obwohl ich krank bin?
Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer auch während einer Krankheit kündigen, vorausgesetzt, die Kündigung erfolgt aus rechtlich zulässigen Gründen und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Verfahren. Krankheit allein ist normalerweise kein Grund für eine unzulässige Kündigung.
Welche Aufgabe hat ein Betriebsrat im Unternehmen?
Der Betriebsrat eine von den Beschäftigten gewählte Organisation innerhalb eines Unternehmens, mit der Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Die genauen Aufgaben des Betriebsrats untergliedern sich in verschiedene Bereiche: wie z.B. die Wahrnehmung und
und -vorschriften, die dem Schutz der Beschäftigten dienen, Zustimmungsverweigerungsrechte bei personellen Einzelentscheidungen wie Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen sowie Anhörungsrechte bei Kündigungen sowie die Förderung von Arbeitsbeziehungen und Kommunikation; und vieles mehr.
Ist ein Betriebsrat der Anwalt der Beschäftigten? Darf er rechtlich beraten?
Es ist wichtig zu beachten, dass der Betriebsrat üblicherweise keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne ausüben darf, denn dies ist den ausgebildeten und haftungsrechtlich abgesicherten Rechtsanwälten vorbehalten. – Allerdings darf der Betriebsrat eine ganz allgemeine Unterstützung in arbeitsrechtlichen Fragen anbieten, basierend auf seinem Wissen und seiner Erfahrung im Bereich des Arbeitsrechts sowie den geltenden Gesetzen und Vorschriften.
Ergeben sich aus der allgemeinen Beratung spezifische Rechtsfragen des Beschäftigten an den Betriebsrat, die eine detaillierte rechtliche Analyse erfordern, ist immer zu empfehlen, im Arbeitsrecht besonders qualifizierte Berufsträger zu kontaktieren.