KOMEPETENZ DURCH BESONDERE SPEZIALISIERUNG

Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat entstehen oftmals aufgrund der unterschiedlichen Positionen. Während der Betriebsrat die Interessen der Beschäftigten vertritt, haben Arbeitgeber das wirtschaftliche Interesse des Unternehmens im Blick.

Die Hinzuziehung eines Fachanwalts mit besonderen Kenntnissen im Betriebsverfassungsrecht wird dann erforderlich, wenn es um Fälle geht, in denen Beteiligungsrechte bzw. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats betroffen sind und wenn es um komplexe Fragestellungen geht, die Auswirkungen auf eine Vielzahl von Beschäftigten haben können. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass Arbeitgeber die anwaltlichen Kosten des Betriebsrats zu tragen haben.

Sprechen Sie mich an, ich berate Ihr Betriebsratsgremium gern.

Ich unterstütze Sie bei:

  • Fragen zu Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats
  • Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen zu unterschiedlichen Themen wie Arbeitszeiterfassung; Dienstplangestaltung, Gesundheitsschutz usw.
  • gerichtlichen Beschlussverfahren des Betriebsrats
  • bevorstehende Betriebsänderungen
  • Unterlassungsverpflichtungen

SEMINARE FÜR BETRIEBSRÄTE

Wissen macht stark…

Auch ohne drohende Konflikte ist es wichtig, seine Rechte als Betriebsrat im Sinne einer Interessenvertretung von Beschäftigten zu kennen. Dieses Wissen gibt nachhaltige Sicherheit bei den vielfältigen Anforderungen, die die tägliche Betriebsratsarbeit mit sich bringt.

Fragen?

Beantworte ich Ihnen natürlich gerne.